Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2010 in der vergangenen Woche waren die Schlussfolgerungen daraus das zweite wichtige Thema dieser Plenarsitzung. Bei der Debatte wurde deutlich, dass es neben den öffentlich bereits ausführlich diskutierten Folgen für die geplanten Rücklagen auch noch andere negative Folgen insbesondere im Bildungsbereich gibt. Mehr noch: Während das Urteil bei den Rücklagen im Wesentlichen buchungstechnische Folgen hat (denn die Kosten, für die Rücklagen gebildet werden sollten, werden in jedem Fall anfallen), wirkt es sich bei einigen weiteren Maßnahmen im Nachtragshaushalt unmittelbar negativ aus. So haben CDU und FDP mit ihrem Erfolg beim Verfassungsgericht u.a. auch erreicht, dass die Schaffung von 1.525 zusätzlichen Lehrerstellen unwirksam wird. Zwar müssen die bereits eingestellten Lehrerinnen und Lehrer nun nicht wieder entlassen werden, sie werden nun jedoch auf die bestehenden Stellen angerechnet. Deshalb können an den Schulen, an denen im Laufe des Jahres Stellen durch Pensionierung von Lehrerinnen und Lehrern frei werden, diese bis auf weiteres nicht wiederbesetzt werden – mit der Folge, dass dann an diesen Schulen vermutlich Unterricht ausfällt. Ähnliches gilt auch für die 28,7 Mio. Euro, die die rot-grüne Landesregierung den Kommunen für Qualitätsverbesserung im Bereich der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung stellen wollte. Auch diese Mittel wird es nun vorerst nicht geben, so dass die dringend erwarteten Qualitätsverbesserungen weiter auf sich warten lassen. Auch dies ist also eine unmittelbare Folge der Klage von CDU und FDP gegen den Nachtragshaushalt.Bezogen auf den Haushalt 2011 hat das Urteil zunächst keine unmittelbaren Folgen, da entsprechende Rücklagen, wie sie beim Nachtragshaushalt 2010 erfolgreich beklagt wurden, im Haushalt 2011 nicht vorgesehen sind. Die hohen Anforderungen, die das Gericht an die Begründung einer Störungslage des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes gestellt hat, lassen sich jedoch auch auf den Haushalt 2011 übertragen.
Für diesen Haushalt hat die Landesregierung bereits mit ihrem Entwurf und der ersten Ergänzungsvorlage umfangreiche Konsolidierungsvorschläge gemacht. Hinzu kommen Minderausgaben, da die Mittel, die die Landesregierung für die Tariferhöhung 2011 eingeplant hatte, aufgrund des moderaten Tarifabschlusses nicht vollständig ausgeschöpft werden müssen.
Wir werden nun gemeinsam mit der SPD im weiteren Beratungsverfahren prüfen, ob es zusätzliche Möglichkeiten für Einsparungen oder sozial verträgliche Einnahmeverbesserungen gibt und entsprechende Anträge in den Landtag einbringen.
Wir begrüßen außerdem ausdrücklich, dass die CDU sich in diese Debatte von ihrer grundsätzlichen Oppositionshaltung gelöst hat und in eine konstruktive Debatte eingetreten ist. Zwar hat sie nach wie vor keine eigenen Einsparvorschläge gegenüber dem Haushalt 2010 vorgelegt, sie hat sich aber eindeutig dazu bekannt, mit dem Paket von 650 Millionen Euro, die wir den Kommunen zur Verfügung stellen wollen, einen wesentlichen Teil der von Rot-Grün vorgeschlagenen Mehrausgaben mittragen zu wollen: 300 Millionen Euro für das Gemeindefinanzierungsgesetz und 350 Millionen Euro für den Verschuldungsfonds für die Kommunen.
Allen Fraktionen gemeinsam war in dieser Debatte das Mitgefühl für die Menschen, die in Japan hintereinander vom Erdbeben, vom Tsunami getroffen worden sind und jetzt unter dem Eindruck der Katastrophe stehen, deren Ende noch nicht abzusehen ist.
Und während man mit der Naturkatastrophe noch umgehen könnte, ist dies mit der technischen Katastrophe nicht möglich. Für uns ist klar: Fukushima ist eine Zäsur. Japan ist ein Hightech-Land, dessen Sicherheitsstandards in Teilen vermutlich höher sind als bei uns. Trotzdem ist so etwas in diesem Land "passiert". Und auch wenn NRW und Deutschland natürlich kein Tsunami-Gebiet ist, entscheidende ist, dass Technik versagen kann und dies auch tut.
Doch wenn in einer anderen Technik zur Stromerzeugung – etwa mit Braunkohle – diese Technik versagt, sind die Folgen schnell anzusehen und – vergleichsweise – sehr überschaubar. Anders bei der Stromerzeugung durch Atomkraft. Deshalb müssen wir organisiert und zügig raus aus dieser Art der Stromerzeugung, um die Risiken zu minimieren.
Den Beitrag, den die Landesregierung zur verantwortungsvollen Energieversorgung leisten kann, sind wir angegangen: Mit dem Stadtwerkegesetz wurde die Begünstigung der Großkonzerne zulasten der Stadtwerke beendet. Rot-Grün hat den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Angriff genommen. Die Planungen für sechs große Gaskraftwerke mit rund 3.500 Megawatt Leistung laufen. Und mit einem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein Ausstieg – auch relativ kurzfristig – machbar.
Ob das Moratorium der Bundeskanzlerin ehrlich gemeint ist oder den bevor stehenden Wahlkämpfen geschuldet, wird sich zeigen. Die Stimmen der Landtags-CDU und –FDP allerdings klangen schon diese Woche eher relativierend. Damit verlieren sie auch noch das letzte Stück Glaubwürdigkeit.
Die Mehrheit der Gesellschaft und der Bevölkerung will den Ausstieg aus der Risiko-Technologie Atomkraft – es stünde CDU und FDP gut zu Gesicht, gemeinsam mit Rot-Grün einen breiten gesellschaftlichen Konsens für einen verantwortungsvollen Ausstieg herzustellen.