Antrag  gemäß § 14 der GeschO

 Antrag zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Paetzel,

 

 

hiermit stellt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

 

Der Rat der Stadt möge beschließen:

 

Die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne

 

 Begründung:

 

Ausgangssituation

In der novellierten EG-Abfallrahmenrichtlinie wird das oberste Ziel moderner Abfallpolitik, die Abfallvermeidung, durch neue Instrumente wie Produktverantwortung und Abfallvermeidungsprogramme gestärkt. Vor allem aber stärkt diese auch die Verwertung von Abfällen, indem Getrennthaltungspflichten und Recyclingquoten für bestimmte Abfälle eingeführt werden sollen. Ferner präzisiert sie den Abfallbegriff, was Rechtssicherheit und eine verbesserte Akzeptanz hochwertiger Recyclingprodukte schafft.

 

Im Zuge der Umsetzung der novellierten EG-Abfallrahmenrichtlinie sollte das novellierte Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von der Bundesregierung ursprünglich zum 10.12.2010 vorgelegt werden. Allerdings zeichnet sich mittlerweile ab, dass das Gesetz möglicherweise erst im Laufe diesen Jahres oder erst 2012 vorlegen wird.

 

Ebenso entspricht der erste landesweite Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein-Westfalen in der Bekanntmachung vom 31. März 2010 nicht mehr den politischen Zielvorstellungen der Landesregierung. Es ist daher vorgesehen, auf der Grundlage einer restriktiven Bedarfsprüfung einen neuen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen. In einem Erlass vom 24.01.2011 (Akt.-Zeichen IV-3/IV-2-884.07) hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen daher verfügt, dass in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Abfallwirtschaftsplans bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung der kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bzw. der Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen u.a. Folgendes bereits zu berücksichtigen ist:

 

-       Absehbare Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wie z.B. fünfstufige Abfallhierarchie, Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, flächendeckend getrennte Sammlung von Bioabfällen, Einführung einer Wertstofftonne.

 

-       Restriktive Bedarfsprüfung, in die Aspekte wie z.B. Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen, Einführung einer Wertstofftonne, Behandlungskapazitäten- und preis, Abfallgebühren und demografischer Wandel einbezogen werden sollen.

 

-       Umsetzung der Grundsätze der Autarkie und Nähe durch die Berücksichtigung umweltbezogener Vergabekriterien entsprechend § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder interkommunale Kooperation. Als umweltbezogenen  Vergabekriterium hat die Transportentfernung mit entsprechend deutlicher Gewichtung in die Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen einzufließen.

 

-       Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz u.a. durch eine entstehungsortnahe Entsorgung bzw. möglichst geringe Transportentfernung.

 

Für die Stadt Herten besteht vor dem genannten Hintergrund akuter Handlungsbedarf, um Mülltourismus und Ökodumping zu verhindern. Um auch langfristig die Fortführung der Entsorgung unter kommunaler Gestaltungshoheit zu ermöglichen, ist eine kommunale Wertstofftonne im Hinblick auf die Steuerung von Stoffströmen und die Kontrolle der Gebühren einzusetzen. Die Werkstofftonne sollte vorerst als Projekt eingeführt werden.

 

Der Nutzen einer Wertstofftonne für die Bürgerinnen und Bürger in Herten besteht in einem flexiblen, haushaltsnahen Serviceangebot für Sammelleistungen im Bereich Kunststoffe, Metalle, Verbunde sowie perspektivisch weiteren Wertstoffen wie z. B. Elektrokleingeräte, welches nach Marktlage der Rohstoffe angepasst werden kann.

 

Kommunale Wertstofftonne

 

Die Wertstoffsammlung soll als haushaltsnahe Leerung durch den Zentralen Betriebshof (Eigenbetrieb der Stadt Herten) durchgeführt werden.  Die Leerung soll 14-täglich erfolgen. Es ist vorgesehen, in der kommunalen Wertstofftonne zunächst Metalle, Kunststoffe und

Verbundmaterialien zu erfassen. Die gesammelten Materialien sollen einer Sortierung

unterzogen werden, um so ein generiertes Wertstoffkonzentrat für die Wiederverwendung zu gewinnen.

 

Gebührenauswirkungen

Die kommunale Wertstofftonne ist als gebührenfreies Angebot an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Recyclings bzw. der Ressourcenwirtschaft geplant. Durch die kommunale Wertstofftonne würde die stoffliche Verwertung in der Entsorgungswirtschaft der Stadt Herten einen höheren Stellenwert erhalten. Sofern diese Weiterentwicklung im Stadtgebiet in kommunaler Trägerschaft erfolgt, dürfte es aufgrund der vorhandenen Gesamtkonzeption auch mittelfristig möglich sein, die entstehenden Kosten in die bestehende Gebührenstruktur einzubetten. Bei privatwirtschaftlich betriebenen Systemen (z.B. Gelbe Tonne plus) würde die Gefahr bestehen, dass aufgrund der zu erwartenden Veränderungen in den Stoffströmen mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen entstehen, die zu steigenden Preisen und infolge der zunehmenden Schnittstellen zwischen den Beteiligten vermutlich auch zu schlechterem Service für die Bürgerinnen und Bürger in Herten führen könnten.

Es ist anzustreben, die kommunalen Werkstoffe gemeinsam mit den Leichtverpackungen des Dualen System in einem Behälter zu sammeln.

 

Susanne Fiedler

 (Ratsfrau Bündnis90/Die Grünen)